Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seetörns, Lehrgänge und alle Veranstaltungen der Offshore Sailing Experience, Cuxhaven:

1. Teilnahmebdingungen

An Lehrgängen, Seetörns oder anderen segelsportlichen Veranstaltungen der Offshore Sailing Experience kann nur teilnehmen, wer gesund ist und schwimmen kann. Über beide Sachverhalte kann unter Umständen ein Nachweis gefordert werden. 2. Umfang und Änderungen der Leistungen Mit der Teilnehmergebühr ist bei Seetörns durch die Offshore Sailing Experience die Unterkunft an Bord abgegolten. 3. An- und Abreise Die An- und Abreise zum Seetörn bzw. Lehrgang ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb der Leistungen und des Verantwortungsbereichs der Offshore Sailing Experience.

Im Übrigen ergeben sich die vertraglichen Leistungen aus dem Prospekt, der Leistungsbeschreibung unter offshore-sailing-experience.de und aus den Angaben in der Bestätigung.

Die Offshore Sailing Experience behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der oben genannten Angaben vorzunehmen. Die Offshore Sailing Experience ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, Seetörns und Lehrgänge mit anderen als den im Prospekt, unter offshore-sailing-experience.de oder der Teil-nahmebestätigung genannten Schiffen durchzuführen, wenn das geplante Schiff aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht oder die Sicherheit der Teilnehmer oder Besatzung gefährdet wäre. Entsprechendes gilt bei notwendi-gen Änderungen der geplanten Reiseroute.

4. Haftung, Versicherung und Verjährung

Bei den Veranstaltungen, die sportlichen Charakter haben, lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Es wird daher der Abschluß einer Unfallversicherung empfohlen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich mit seiner Unterschrift bei der Anmeldung, den Anordnungen des Schiffsführers/Ausbilders unbedingt Folge zu leisten. Schäden am Schiff oder dessen Ausrüstung, für die ein Teilnehmer nach zivilrechtlichen Vorschriften zu haften hat, sind von diesem nur insoweit zu tragen, als sie nicht durch die Kasko- bzw. Haftpflichtversicherung der Yacht abgedeckt sind.

Im Übrigen haftet die Offshore Sailing Experience bei Schäden, die nicht Körper-schäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haf-tung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verlet-zung wesentlicher Vertragspflichten. Bei allein fahrlässiger Verletzung wesentli-cher Vertragspflichten ist die Haftung der Offshore Sailing Experience auf ver-tragstypische und vorhersehbare Schäden, die nicht Körperschäden sind, und in jedem Fall der Höhe nach auf die 3-fache Törn- oder Lehrgangsgebühr be-schränkt, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Offshore Sailing Experience, ihrer Mitarbeiter, des Skippers oder durch eines von der Offshore Sailing Experience gestellten Crewmitglieder.

Eine deliktische Haftung bleibt von der Haftungsbeschränkung unberührt. Die Verjährungsfrist für die Ansprüche des Reisenden aus §§ 651C bis 651F BGB be-trägt ein Jahr und beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach en-den sollte. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ist erst zulässig, wenn ein Vermittlungsvorschlag der Offshore Sailing Experience abgelehnt worden ist.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im In-land haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Firmensitz der Firma Offshore Sailing Experience, Cuxhaven.

5. Zahlungsbedingungen

Die Lehrgangs- oder Törngebühr ist wie folgt fällig: a. Bei Seetörns und Praxis-Lehrgängen in Europa: Anzahlung in Höhe von EUR 150,- spätestens mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung. Bei Übersee-Törns Anzahlung in Höhe von 30 %, spätestens mit Erhalt der Buchungsbestäti-gung/Rechnung. b. Restbetrag bis spätestens 30 Tage vor Lehrgangs- bzw. Seetörnbeginn. c. Bei Anmeldung innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangs- oder Seetörnbeginn ist der Gesamtbetrag sofort fällig. d. Gutscheine sind sofort in voller Höhe zahlbar.

6. Rücktritt

a) durch die Offshore Sailing Experience:

Die Offshore Sailing Experience ist berechtigt, vor Beginn des jeweiligen See- bzw. Lehrgangstörns zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluß nicht vor-hersehbar waren.

Derartige Umstände sind insbesondere: Nichterreichen der vorgesehenen Teil-nehmerzahl, sicherheitsgefährdende Wetterlage, Ausfall des Skippers 48 Stunden vor Törnantritt, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Törnschiffes oder Ermangelung eines geeigneten Ersatzschiffes, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnung, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnliche schwerwie-gende Ereignisse.

Bei Rücktritt durch die Offshore Sailing Experience aus einem der vorgenannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Zahlung zurück. Weitergehende An-sprüche gegen die Offshore Sailing Experience, gleich aus welchem Rechtsgrun-de, sind ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Offshore Sailing Experience dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

b) durch den Teilnehmer:

Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Offshore Sailing Experience empfiehlt, den Rücktritt schon aus Gründen des Nachweises schrift-lich zu erklären. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Offshore Sailing Experi-ence dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Im Falle des Rücktritts kann die Offshore Sailing Experience eine angemessene Entschädi-gung verlangen, die nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnet wird. Die pauschalierte Entschädigung variiert nach Leistung und Rücktrittszeitpunkt und entspricht dem nachstehend genannten Prozentsatz der vereinbarten Teil-nehmergebühr.

Pauschal kann die Offshore Sailing Experience wie folgt verlangen:

bis 90 Tage vor Beginn: 10% des Törnpreises, jedoch mind. EUR 35,-

89 bis 45 Tage vor Beginn: 20 % des Törnpreises

44 bis 30 Tage vor Beginn: 40 %des Törnpreises

29 bis 15 Tage vor Beginn: 60 %des Törnpreises

Ab 14 Tage vor Beginn und Nichtantritt: 80 % des Törnpreises

Es steht dem Teilnehmer stets der Nachweis offen, dass der Schaden nicht oder nicht in der von Offshore Sailing Experience errechneten Höhe entstanden ist.

7. Umbuchung

Bei Umbuchung der Anmeldung durch den Teilnehmer muss dieser der Offshore Sailing Experience eine pauschalierte Umbuchungsgebühr i.H.v. EUR 35,- zahlen. Dies gilt nur bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Törnbeginn. Diese sind schriftlich anzuzeigen. Ab 29 Tage vor Törnbeginn sind Umbuchungen durch Pauschalierung nicht mehr möglich. Es gelten dann die Bedingungen wie bei Rücktritt.

8. Sonstiges

Die Teilnehmerdaten werden von der Offshore Sailing Experience unter Beachtung der Auflagen des Datenschutzgesetzes gespeichert. Es gilt der bei Buchung aktuelle Stand der allgemeinen Bedingungen. Sollten einzelne Klauseln dieser Be-dingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit anderer Klauseln oder des Vertrages.

Stand: 15.11.2021